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Vollmacht

Warum der Partneranwalt eine Vollmacht braucht und wofür sie gilt.

Die Vollmacht erlaubt es dem Anwalt, Sie im Widerspruchsverfahren gegenüber der Pflegekasse zu vertreten. Ohne Vollmacht darf der Partneranwalt bestimmte Schritte nicht für Sie erledigen.

Was darf der Anwalt damit tun?

  • arrow_forward mit der Pflegekasse kommunizieren
  • arrow_forward Widerspruch einlegen oder Akteneinsicht beantragen
  • arrow_forward Unterlagen anfordern, prüfen und im Verfahren verwenden
  • arrow_forward Fristen und Schreiben im Verfahren bearbeiten

Was ist die Vollmacht nicht?

Die Vollmacht ist keine Abtretung. Sie überträgt nicht Ihr Pflegegeld und nicht Ihre laufenden Pflegeleistungen. Sie regelt die Vertretung im Verfahren.

Wann wird sie benötigt?

Die Vollmacht wird benötigt, bevor der Partneranwalt verbindlich gegenüber der Pflegekasse handeln kann. In unserem Prozess wird Ihnen das Dokument vor der digitalen Unterschrift angezeigt.

Nächster Schritt

Prüfen Sie die angezeigte Vollmacht und unterschreiben Sie erst, wenn Name, Verfahren und Vertretung für Sie nachvollziehbar sind.

Service Mitarbeiter

Support

Wenn Ihr Fall individuell geprüft werden muss oder Sie technisch nicht weiterkommen, wechseln Sie direkt in den Support.

E-Mail: [email protected]
Telefon: 02327 / 3690079
Mo–Fr 09:00–17:00 Uhr

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