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Untätigkeitsklage

Was tun, wenn die Pflegekasse sich einfach nicht meldet?

Manchmal entscheidet die Pflegekasse einfach nicht – weder über einen Antrag noch über einen Widerspruch. Dagegen können Sie vorgehen: mit einer Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht. Hier erklären wir, was das ist, wie Sie sie über Pflegeadler starten und welche Fristen gelten.

Einfache Erklärung

Nach § 88 SGG muss eine Behörde – hier die Pflegekasse – innerhalb einer angemessenen Zeit über einen Antrag oder einen Widerspruch entscheiden. Tut sie das nicht, können Sie das Sozialgericht einschalten und die Pflegekasse zu einer Entscheidung zwingen.

Wichtig: Bei der Untätigkeitsklage geht es noch nicht darum, ob Ihnen ein bestimmter Pflegegrad oder eine Leistung zusteht. Es geht nur darum, dass die Pflegekasse endlich entscheidet. Über den Inhalt der Entscheidung – z. B. mit einem eigenen Widerspruch – wird erst danach gestritten.

Wann kommt das für mich infrage?

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Unbeantworteter Antrag

Sie haben einen Antrag gestellt (z. B. Pflegegrad, Höherstufung, Pflegehilfsmittel) und seit 6 Monaten keine Entscheidung erhalten.

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Unbeantworteter Widerspruch

Sie haben Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt und seit 3 Monaten keinen Widerspruchsbescheid erhalten.

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Wartefristen statt Ausschlussfrist

Anders als bei der Widerspruchsfrist gibt es hier kein „zu spät" – nur ein „noch nicht soweit". Die Untätigkeitsklage ist erst möglich, sobald die Wartefrist erreicht ist: 6 Monate nach Antragstellung bzw. 3 Monate nach Einlegung des Widerspruchs. Davor können Sie sie jederzeit vorbereiten – geöffnet wird sie automatisch, sobald es soweit ist.

So starten Sie es in der App

1

Schnellcheck öffnen

Gehen Sie im Dashboard auf „Neues Verfahren" und wählen Sie „Untätigkeitsklage". Der Schnellcheck dauert rund 2 Minuten und ist auch ohne Anmeldung möglich – die Registrierung erfolgt erst am Ende, wenn nötig.

2

Kurze Fragen beantworten

Die App fragt:

  • arrow_forward Warten Sie auf eine Entscheidung über einen Antrag oder einen Widerspruch?
  • arrow_forward Seit wann warten Sie (genaues Datum, „länger als 6 Monate" oder „weiß nicht genau")?
  • arrow_forward Gibt es einen Grund für die Verzögerung (z. B. wurden Unterlagen nachgefordert oder läuft eine Begutachtung)?
3

Ergebnis der Vorprüfung

schedule Noch zu früh

Wartefrist noch nicht erreicht – wir erinnern Sie automatisch.

fact_check Wird geprüft

Angaben unklar oder es gibt einen möglichen Grund – ein Anwalt prüft den Fall.

check_circle Bereit zur Klage

Frist erreicht, keine Rückmeldung – es geht direkt weiter.

4

Personendaten & Vollmacht

Sobald Ihr Fall bereit ist, ergänzen Sie die Personendaten und unterschreiben online die Mandanten­vollmacht samt Abtretungserklärung – genau wie beim Widerspruch (siehe Verlauf über Pflegeadler). Vertreten Sie eine andere Person, wird zusätzlich deren eigene Vollmacht benötigt.

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Anwalt reicht die Klage ein

Sobald die Vollmacht vorliegt, bereitet unser Partneranwalt die Untätigkeitsklage vor und reicht sie beim zuständigen Sozialgericht ein. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

6

Entscheidung

In der Regel entscheidet die Pflegekasse daraufhin doch noch – oft schon, bevor das Gericht selbst urteilt. Sie werden per E-Mail und im Postfach der App benachrichtigt, sobald sich etwas tut, und Ihr Anwalt bespricht mit Ihnen die nächsten Schritte (z. B. einen Widerspruch gegen die nun ergangene Entscheidung).

Warum ist das für mich kostenlos?

  • check_circle Verfahren vor dem Sozialgericht sind für Versicherte grundsätzlich gerichtskostenfrei (§ 183 SGG) – es fallen keine Gerichtsgebühren an.
  • check_circle Die Anwaltskosten sind über dieselbe Vollmacht & Abtretungserklärung abgedeckt wie beim Widerspruch: Der Kostenerstattungsanspruch geht an unseren Partneranwalt, statt dass Sie in Vorleistung treten.
info

Mehr Details zur Abtretung und was sie ausdrücklich nicht betrifft (z. B. Ihr Pflegegeld) finden Sie unter Warum ist die Unterstützung kostenfrei?

Service Mitarbeiter

Support

Wenn Ihr Fall individuell geprüft werden muss oder Sie technisch nicht weiterkommen, wechseln Sie direkt in den Support.

E-Mail: [email protected]
Telefon: 02327 / 3690079
Mo–Fr 09:00–17:00 Uhr

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